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Bekämpfung der KorruptionWichtige Fakten· Korruption stellt eine direkte Bedrohung für die vom Europarat verteidigten Werte Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit dar. So ist sie beispielsweise eine Gefahr für eine verantwortungsvolle Regierungsführung und ein einwandfreies Funktionieren des Justizsystems, verzerrt aber auch den Wettbewerb und kann die wirtschaftliche Entwicklung hemmen.· Es ist praktisch unmöglich, die durch Korruption verursachten Kosten genau zu beziffern, weil Zahlungen „unter der Hand“ natürlich nicht bekannt werden (bis zu einem gewissen Grad wurden sie es, bevor im Rahmen der Bemühungen zur Bekämpfung der Korruption, die die internationale Gemeinschaft in den 90er Jahren unternommen hat, die steuerliche Absetzbarkeit von Kosten, die im Zusammenhang mit Korruption standen, abgeschafft wurde). Dennoch geht eine Schätzung des Instituts der Weltbank aus dem Jahr 2004 davon aus, dass weltweit jährlich eine Billion (1000 Milliarden) US-Dollar für Bestechung ausgegeben werden.· Aus dem von Transparency International veröffentlichten Global Corruption Barometer 2009, das 69 Länder abdeckt, geht hervor, dass von der Bevölkerung vor allem politische Parteien und die öffentliche Verwaltung als korruptionsgefährdet wahrgenommen werden. In der Bevölkerung herrscht die Ansicht, dass die Bemühungen der Regierungen im Kampf gegen die Korruption nicht effektiv genug sind. Außerdem besteht eine wachsende Besorgnis über Korruption in der Privatwirtschaft.· Der Europarat bekämpft Korruption auf drei verschiedenen Ebenen:- durch die Erstellung von Normen mittels Abkommen und Empfehlungen; die wichtigsten sind das Strafrechtsübereinkommen über Korruption und das Zivilrechtsübereinkommen über Korruption - durch die Kontrolle der Einhaltung dieser Normen durch die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO), die mit Fragebögen, Besuchen vor Ort und Berichten die Umsetzung der Standards in den Mitgliedsstaaten überwacht. Zur Zeit evaluiert die GRECO die Transparenz der Parteienfinanzierung und die Kriminalisierung der Korruption. - Programme zur fachlichen Zusammenarbeit mit Staaten, die diesen dabei helfen sollen, ihre Gesetzgebung sowie Methoden und Gebräuche in der Wirtschaft mit den Normen zur Korruptionsbekämpfung in Einklang zu bringen. Fragen und Antworten Was ist Korruption? Artikel 2 des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption definiert Korruption als „das unmittelbare oder mittelbare Fordern, Anbieten, Gewähren, Annehmen oder Inaussichtstellen von Bestechungsgeldern oder eines anderen ungerechtfertigten Vorteils, das die Erfüllung der dem Begünstigten obliegenden Pflichten beeinträchtigt oder dazu führt, dass er sich nicht wie geboten verhält”. Was sind die Ziele des Strafrechtsübereinkommens über Korruption? Es handelt sich um ein internationales Übereinkommen mit hoch gesteckten Zielen, das darauf abzielt, auf koordinierte Art und Weise verschiedene Arten von Korruptionshandlungen zu kriminalisieren, insbesondere:
Mit dem Übereinkommen soll auch die internationale Zusammenarbeit verbessert werden, um Verfahren gegen bestechende und bestechliche Personen zu beschleunigen bzw. zu ermöglichen. Seit 1999 steht das Übereinkommen sowohl Mitgliedsstaaten des Europarates als auch Nichtmitgliedsstaaten zur Unterzeichnung offen, 2002 trat es in Kraft. Bis zum heutigen Tag haben 40 Mitgliedsstaaten sowie Weißrussland das Übereinkommen ratifiziert. Ein 2003 verabschiedetes Zusatzprotokoll dehnt den Anwendungsbereich des Übereinkommens auch auf nationale und ausländische Richter an Schiedsgerichten und und auf Geschworene aus. Was sind die Ziele des Zivilrechtsübereinkommens über Korruption?
Gibt es noch weitere Dokumente des Europarates zur Bekämpfung der Korruption?
1997 nahm das Ministerkomitee 20 Leitprinzipien zur Bekämpfung der Korruption an. Es handelt sich dabei um grundlegende Normen für eine ehrgeizig angelegte, multidisziplinäre Anti-Korruptions-Politik, die auf die Bekämpfung aller Aspekte der Korruption in all ihren Erscheinungsformen ausgerichtet ist. Diese Prinzipien waren die Ausgangsbasis für spätere Instrumente des Europarates auf diesem Gebiet. Außer den drei bereits genannten Verträgen hat das Ministerkomitee des Europarates zwei wichtige Empfehlungen verabschiedet: eine im Jahr 2000, in denen den Regierungen nahegelegt wird, nationale Verhaltenskodexe für öffentliche Beschäftigte auf der Grundlage eines Musterkodex einzuführen, und eine zweite im Jahr 2003, in der es um die Festlegung gemeinsamer Normen zur Bekämpfung von Korruption bei der Parteienfinanzierung und der Finanzierung von Wahlkampagnen geht. Schließlich gibt es Dokumente, die im Rahmen von anderen Tätigkeitsfeldern des Europarates verabschiedet wurden und spezifische Aspekte abdecken, die bei der Bekämpfung der Korruption ebenfalls wesentlich sind, z.B. das 1993 in Kraft getretene Übereinkommen über Geldwäsche sowie Ermittlung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Straftataten, das die Schaffung nationaler Systeme zum Umgang mit den Erträgen aus verschiedenen Arten krimineller Handlungen und zur Erleichterung der internationalen Zusammenarbeit und gegenseitigen Rechtshilfe auf diesem Gebiet vorsieht. Was ist die GRECO? Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) wurde 1999 unter der Führung des Europarates mit dem Ziel gegründet, die Einhaltung der von der Organisation festgelegten Standards zur Bekämpfung der Korruption durch die Mitgliedsstaaten zu überwachen. Oberstes Ziel der GRECO ist es, die Fähigkeiten der Länder zur Bekämpfung dieser schädlichen Form der Kriminalität, die die vom Europarat verteidigten Werte gefährdet, zu verbessern. Die GRECO trägt dazu bei, Schwächen in den nationalen Strategien zur Korruptionsbekämpfung aufzudecken und regt so die Staaten dazu an, die erforderlichen legislativen, institutionellen und praktischen Reformen durchzuführen. Somit stellt die GRECO auch eine Plattform für Erfahrungs- und Informationsaustausch über die erfolgreichsten Maßnahmen, z.B. im Bereich der Prävention und Aufdeckung von Korruption, dar. Wer sind die Mitglieder der GRECO? Die GRECO beruht auf einem erweiterten Teilabkommen. Dies bedeutet zum Einen, dass nicht notwendigerweise alle Mitgliedsstaaten des Europarates Mitglieder der GRECO sind, zum Anderen, dass auch Nicht-Mitgliedsstaaten der GRECO beitreten können. Zur Zeit hat die GRECO 47 Mitgliedstaaten (46 europäische Staaten und die USA). San Marino ist als einziger Mitgliedsstaat des Europarates nicht Mitglied der GRECO: Darüber hinaus wird jeder Staat, der dem Zivilrechtsübereinkommen oder dem Strafrechtsübereinkommen über Korruption beitritt, automatisch Mitglied der GRECO und unterliegt damit deren Evaluierungsverfahren. Außerdem haben einige internationale Organisationen wie z.B. die Organisation für wirtschaftliche Zusammenarbeit und Entwicklung (OECD) oder die Vereinten Nationen Beobachterstatus. Wie arbeitet die GRECO? Die GRECO, die aus Vertretern der Mitgliedsstaaten besteht, behandelt bei der Evaluierung sämtliche ihrer Mitgliedsstaaten gleich. Die Evaluierung geschieht mittels eines gegenseitigen Evaluierungsprozesses und durch Ausübung von Druck durch die anderen Mitgliedsstaaten. Das Monitoring besteht aus zwei Phasen: Die erste Phase ist das gegenseitige Evaluierungsverfahren, für das die GRECO eine Gruppe von Experten benennt, die für die Evaluierung eines ausgewählten Mitgliedsstaates zuständig sind. Anhand eines Fragebogens und von Informationen, die vor Ort in Gesprächen mit Vertretern der staatlichen Institutionen und der Zivilgesellschaft gesammelt werden, wird die Situation in dem betreffenden Land analysiert. Nach dem Evaluierungsbesuch entwirft die Expertengruppe einen Bericht, der, nachdem der betroffene Staat ihn kommentiert hat, der GRECO zur Untersuchung und Annahme vorgelegt wird. In den Schlussfolgerungen des Berichts kann festgestellt werden, dass Gesetzgebung und Praxis die in den Bestimmungen der einschlägigen Texte enthaltenen Standards erfüllen oder nicht erfüllen. Am Ende des Berichts finden sich gewöhnlich Empfehlungen, die ein Tätigwerden des Staates innerhalb der folgenden 18 Monate erforderlich machen (Gesetzesänderungen, institutionelle Maßnahmen, Sensibilisierungs- und Orientierungsmaßnahmen etc.). Die zweite Phase, das Konformitätsverfahren, beginnt 18 Monate nach der Annahme des Evaluierungsberichts: Der evaluierte Staat legt einen Lagebericht vor, anhand dessen die zur Umsetzung der Empfehlungen ergriffenen Maßnahmen bewertet werden. Die GRECO untersucht diesen Bericht und entscheidet, ob der Mitgliedsstaat die Empfehlungen umgesetzt hat oder nicht. Sind nicht alle Empfehlungen befolgt worden, wird ihre Umsetzung nach weiteren 18 Monaten noch einmal untersucht. Welche Themen deckt die Evaluierung durch die GRECO ab? Angesichts des großen Ausmaßes an Themen, mit denen sich die GRECO befasst, arbeitet die Gruppe mit Evaluierungsrunden, die bestimmten Gebieten gewidmet sind. Bis heute gab es drei solcher Runden: In der ersten Runde (2000-2002) wurden zwei Bereiche evaluiert: Unabhängigkeit, Mittel und Spezialisierung der nationalen Organe zur Verhütung und Bekämpfung von Korruption sowie Umfang und Reichweite von Immunitäten, die einer strafrechtlichen Verfolgung im Weg stehen könnten. Die zweite Runde (2003-2006) deckte drei Gebiete ab: Identifizierung, Beschlagnahme und Einziehung von Erträgen aus Korruption; Maßnahmen, die der öffentlichen Verwaltung in Bezug auf den Status öffentlicher Beschäftigter zur Verfügung stehen (z.B. Rechnungsprüfung und interne Kontrollen, Rotation des Personals, Umgang mit Interessenkonflikten); und schließlich Maßnahmen, um die Transparenz von juristischen Personen sicherzustellen und zu verhindern, dass diese benutzt werden, um Korruptionshandlungen zu verschleiern. Die dritte Evaluierungsrunde begann 2007 und betrifft zwei Bereiche:
Sind die Berichte öffentlich zugänglich? Die von der GRECO im Lauf der Evaluierungsverfahren gesammelten Informationen und die Evaluierung selbst sowie die Konformitätsberichte sind vertraulich. Allerdings werden die Berichte nach ihrer Verabschiedung häufig mit Einwilligung der betroffenen Länder veröffentlicht. Weitere Informationen und Einsicht in bereits verabschiedete Berichte: Kontakt:Pressestelle des Europarates Tel. +33 (0) 388 41 25 60 Stand : Januar 2010 |