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Ref. DC 017 (2017)

Antikorruptionsbericht: Österreich sollte Integritätsvorschriften für Abgeordnete und Unabhängigkeit der Justiz verbessern

Straßburg, 13.02.2017 – Österreich hat in den letzten Jahren zwar einige begrüßenswerte Fortschritte bei der Korruptionsbekämpfung auf innerstaatlicher Ebene erzielt, gleichwohl befinden sich die diesbezüglichen Maßnahmen im Hinblick auf Abgeordnete weiterhin in einer Frühphase. Laut einem neuen Bericht der Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) sind Regeln für den Umgang mit etwaigen Interessenskonflikten nötig und sollte ein Verhaltenskodex geschaffen werden, um die negative öffentliche Wahrnehmung von Mandatsträgern zu verbessern.

Während die Bestechung von Abgeordneten Gegenstand strafrechtlicher Bestimmungen ist, stellte die GRECO fest, dass keine vorbeugenden und administrativen Regelungen bestehen, welche die Annahme von Geschenken und anderen Vorteilen durch Parlamentarier verbieten oder beschränken. Zudem seien keine konkreten Vorschriften in Kraft, welche bei der Meldung, Bewilligung, Deklarierung und Rückgabe nicht gewünschter und nicht annehmbarer Vorteile zu befolgen sind.

In ihrem jüngsten Bericht über Österreich, der auf den von Österreich übermittelten Antworten auf den Evaluierungsfragebogen und auf Vor-Ort-Besuchen basiert, weist die GRECO darauf hin, dass es laut jüngsten Umfragen über 30 % der Befragungsteilnehmer für akzeptabel halten, ein Geschenk oder einen Gefallen anzubieten, um von einer öffentlichen Verwaltungseinrichtung oder einer staatlichen Dienststelle etwas zu erhalten. Dieser Anteil ist signifikant höher als der EU-Durchschnitt.

In dem Bericht werden strengere Regeln gefordert für den Kontakt zwischen Parlamentariern und Dritten, welche möglicherweise die Entscheidung der Abgeordneten beeinflussen möchten (etwa Lobbyisten, Interessengruppen, Berufsverbände und Nichtregierungsorganisationen).

Die GRECO begrüßte die positiven Maßnahmen zur Verbesserung der Unabhängigkeit der österreichischen Justiz, stellte jedoch fest, dass die Rolle der exekutiven Gewalt bei der Auswahl und Ernennung von Richtern und Staatsanwälten verringert werden sollte. In dem Bericht wird empfohlen, die für die Auswahl von Richtern an ordentlichen und Verwaltungsgerichten verantwortlichen Personalsenate stärker mit dem Auswahlverfahren zu befassen und deren Vorschläge für das die Entscheidung fällende Exekutivgremium bindend zu machen.

Darüber hinaus wird in dem Bericht zu einer klareren Trennung zwischen der offiziellen juristischen Tätigkeit und anderen Funktionen aufgerufen, die den Eindruck mangelnder Unparteilichkeit erwecken könnten. Die GRECO empfiehlt beispielsweise, dass Beschränkungen für die Inhaberschaft eines Richteramts und die gleichzeitige Mitgliedschaft in einem Legislativ- oder Exekutivorgan auf Bundes- oder Länderebene gesetzlich verankert werden sollten.

Im Rahmen ihrer Monitoring-Tätigkeit untersucht die GRECO die Maßnahmen, die zur Umsetzung ihrer in früheren Evaluierungsberichten ausgesprochenen Empfehlungen getroffen wurden. Dies erfolgt durch einen dynamischen Prozess der gegenseitigen Evaluierung und des von gleichgestellten Partnern ausgehenden Drucks („Peer Pressure“). Dabei fließen die Fachmeinung von Sachverständigen, die als Gutachter dienen, und von den in Plenarsitzung beratenden Vertretern der Staaten ein.

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Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ist ein Organ des Europarates, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Kompetenz seiner Mitglieder bei der Korruptionsbekämpfung zu verbessern, indem sie die Überwachung der Einhaltung der Normen zur Korruptionsbekämpfung gewährleistet. Sie unterstützt Staaten dabei, Defizite in der nationalen Politik zur Korruptionsbekämpfung zu ermitteln, und fordert sie dazu auf, die notwendigen gesetzgeberischen, institutionellen und praktischen Reformen einzuleiten. Derzeit gehören ihr die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, Weißrussland und die Vereinigten Staaten von Amerika an.

Kontakt: Panos Kakaviatos, Medienreferent, Tel.: +33 3 90 21 50 27