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Ref. DC 171 (2016)

Die Tschechische Republik sollte laut einem Bericht des Europarates die Maßnahmen zur Prävention von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten verbessern

Straßburg, 02.11.2016 – In einem heute veröffentlichten Bericht fordert die Staatengruppe des Europarates gegen Korruption (GRECO) die tschechischen Behörden zu umfassenden Reformen auf, um die Prävention von Korruption unter Abgeordneten, Richtern und Staatsanwälten zu verbessern (siehe auch die tschechische Fassung des Berichts).

Die GRECO ruft die tschechischen Behörden insbesondere dazu auf, die Transparenz des Gesetzgebungsverfahrens weiter zu erhöhen. Angesichts des Fehlens jeglicher Regulierung von Lobbying empfiehlt sie, den Parlamentsmitgliedern Regeln aufzuerlegen, durch welche der Umgang mit Dritten festgelegt wird, die das Gesetzgebungsverfahren beeinflussen möchten, und diese Beziehungen transparenter zu machen.

Außerdem müssen die Regeln für die Vermögenserklärungen der Abgeordneten geändert werden. Zu diesem Zweck ist der Entwurf zur Änderung des Gesetzes zu Interessenskonflikten, der dem Parlament zur Verabschiedung vorliegt, ein Schritt in die richtige Richtung. Gleichzeitig fordert die GRECO, die Regeln in der Praxis wirksamer zu überwachen und umzusetzen.

Eine der Schlussfolgerungen der GRECO lautet, dass die Regeln für die Rekrutierung und Beförderung von Richtern eindeutig geändert werden müssen, vor allem um sicherzustellen, dass die Entscheidungen auf festgelegten, objektiven Kriterien und insbesondere auf der Bewertung der bisherigen Verdienste beruhen. Gemäß einer weiteren Empfehlung sollte der Auswahlvorgang für die Ernennung des Obersten Staatsanwaltes und anderer hoher Beamte der Staatsanwaltschaft transparenter gestaltet werden und deren Abberufung nur im Zusammenhang mit Disziplinarverfahren möglich sein.

In dem Bericht wird hingegen die derzeitige Reform zur Stärkung der Unabhängigkeit der Staatsanwaltschaft von politischem Einfluss und zur Steigerung der Rechenschaftspflicht einzelner Staatsanwälte begrüßt.

Die GRECO empfiehlt zudem die Verabschiedung von Verhaltenskodizes durch das Parlament, die Justiz und die Staatsanwaltschaft, um Leitlinien für Interessenskonflikte und ähnliche Angelegenheiten festzulegen. Die Kodizes sollten darüber hinaus durch praktische Maßnahmen ergänzt werden, etwa diesbezügliche Schulung, Beratung und Sensibilisierung.

Die tschechischen Behörden müssen bis Ende Januar 2018 einen Bericht über die Maßnahmen vorlegen, die zur Umsetzung der 14 Empfehlungen des Berichts getroffen wurden. Anschließend wird die GRECO im zweiten Semester 2018 die Umsetzung der Empfehlungen in einem Konformitätsbericht bewerten.

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Die Staatengruppe gegen Korruption (GRECO) ist ein Organ des Europarates, das sich zum Ziel gesetzt hat, die Kompetenz seiner Mitglieder bei der Korruptionsbekämpfung zu verbessern, indem sie die Überwachung der Einhaltung der Normen zur Korruptionsbekämpfung gewährleistet. Sie unterstützt Staaten dabei, Defizite in der nationalen Politik zur Korruptionsbekämpfung zu ermitteln, und fordert sie dazu auf, die notwendigen gesetzgeberischen, institutionellen und praktischen Reformen einzuleiten. Derzeit gehören ihr die 47 Mitgliedsstaaten des Europarates, Weißrussland und die Vereinigten Staaten von Amerika an.

Kontakt: Jaime Rodríguez, Pressereferent, Tel.: +33 390 21 47 04