Straßburg, 24. September 2013 (Rupertitag)

Information von Andreas Kiefer, Generalsekretär des Kongresses der Gemeinden und Regionen des Europarats für die Teilnehmer der Studienreise des Kuchler Seniorenbundes

Der Kongress der Gemeinden und Regionen des Europarates mit seinen 318 Mitgliedern aus 47 Mitgliedsstaaten ist der gleichaltrige „Bruder“ des Ausschusses der Regionen der Europäischen Union mit seinen 344 Mitgliedern aus 27 Mitgliedsstaaten. Beide wurden 1994 als Foren der Kommunen und Regionen eingerichtet. Der Kongress ist aber in der Öffentlichkeit das unbekanntere Wesen, wie insgesamt der Europarat nicht so präsent ist, wie die Europäische Union. Österreich wird von November 2013 bis Mai 2014 den Vorsitz im Ministerkomitee des Europarates führen. Vorbereitungen für diese Präsidentschaft werden vom Bund bereits in Zusammenarbeit mit dem Städtebund, dem Gemeindebund und den Ländern getroffen. Gemeinsam mit den Vorgänger-Präsidentschaften von Andorra und Armenien hat sich Österreich auf einen Schwerpunkt „lokale und regionale Demokratie“ verständigt.

Hauptaufgaben des Kongresses

Neben der beratenden Funktion für die Regierungen der 47 Mitgliedsstaaten, die im Ministerkomitee des Europarates vertreten sind und neben der Funktion des Kongresses als Sprachrohr der Gemeinden, Städte, Regionen, Kantone, Landkreise, Provinzen, etc. in allen Politikbereichen des Europarates mit einer lokalen und regionalen Dimension, konzentriert auf die Bereiche Demokratie, Menschenrechte und Rechtsstaatlichkeit (wie z.B. Korruptionsbekämpfung) versteht sich der Kongress als Hüter und Verteidiger der kommunalen Demokratie der Mitgliedsstaaten. Dazu gehören:

l  die Beobachtung von lokalen und regionalen Wahlen und

l  Monitoringberichte über die Einhaltung der Charta der lokalen Selbstverwaltung durch die Mitgliedstaaten

Ein aktuelles inhaltliches Projekt des Kongresses ist der Weiterentwicklung einer Allianz von Gemeinden und Regionen für die Integration der Roma. Weiters beschäftigt sich der Kongress mit dem Follow-up zum Bericht der Gruppe eminenter Persönlichkeiten unter Vorsitz des ehemaligen deutschen Außenministers Joschka Fischer unter dem Titel „Empfehlungen zum Zusammenleben im 21. Jahrhundert in Anbetracht neuer gesellschaftspolitischer Herausforderungen“.

Mit der Reform des Europarates in den Jahren 2010 und 2011 führte auch der Kongress seine eigene Reform durch und stellte das Monitoring der Charta und die Beobachtung von Lokal- und Regionalwahlen sowie das konkrete Follow-up dazu in den Mittelpunkt seiner Arbeit. Dies geschieht in einem politischen Dialog mit den Regierungen der Mitgliedstaaten.

Wahlbeobachtungen

Die österreichische Delegation beteiligt sich aktiv an den Wahlbeobachtungsmissionen des Kongresses. Die Leitung der Delegation des Kongresses bei den Kommunalwahlen in der Ukraine im Oktober 2010 wurde von Landtagsvizepräsidentin Gudrun Mosler-Törnström (Salzburg) durchgeführt, Berichterstatter der Kommunalwahlen vom Mai 2011 in Moldova war Gemeinderat Abg. Z. NR Hannes Weninger (Gießhübl, NÖ).

Die Ergebnisse dieser Missionen sollen den Mitgliedstaaten helfen, Defizite in der Gesetzgebung und Durchführung von Wahlen abzubauen, aber auch dazu, innovative Lösungen einem breiteren Kreis bekannt zu machen, wie etwa Stimmzettel für Blinde und Sehbehinderte oder Erfahrungen mit e-Voting. In den Jahren 2012 und 2013 wurden Kommunal- bzw. Regionalwahlen in Serbien, Armenien, Bosnien und Herzegowina sowie in Montenegro beobachtet und Empfehlungen ausgearbeitet.

Monitoring der Charta der lokalen Selbstverwaltung

Grundlage für das Monitoring der Einhaltung der Gemeindeautonomie ist die  Europäische Charta der lokalen Selbstverwaltung, ein völkerrechtlicher Vertrag, der seit Mai 2013 von allen 47 Mitgliedstaaten des Europarates ratifiziert ist.

Wurden früher 2 bis 3 Staaten pro Jahr besucht, sind es jetzt rund 10 Staaten pro Jahr. Dies führt dazu, dass Herausforderungen, Probleme, Trends, aber auch innovative Lösungen in der lokalen und regionalen Demokratie besser herausgearbeitet und Empfehlungen für die Mitgliedstaaten erarbeitet werden können. Seit dem vergangenen Jahr besteht eine klare Systematik mit einem Raster der Untersuchungsbereiche, um eine echte Vergleichbarkeit der einzelnen Staaten vornehmen zu können. Auch wurden Kriterien für die Unvereinbarkeit von Berichterstattern eingeführt; so ist ausgeschlossen, dass Kongressmitglieder die Situation in einem Nachbarstaat oder in Staaten, zu denen besondere Beziehungen bestehen, untersuchen. In den nächsten Jahren planen wir, auf der Basis der Erkenntnisse der Monitoringberichte, alle zwei bis drei Jahre Berichte zur Lage der lokalen Demokratie in Europa zu erstellen und Vorschläge für deren Weiterentwicklung zu machen. Ein Vorbild dafür sind die regelmäßigen Berichte der Parlamentarischen Versammlung des Europarates zur Lage der Demokratie in Europa. Der Kongress möchte diese Berichte um die lokale und regionale Dimension ergänzen.

Wiederkehrende Probleme in den einzelnen Staaten sind mangelnde Konsultation (siehe das derzeitige Beispiel in Salzburg über die „Abschaffung“ der Gemeindevertretung als Berufungsinstanz gegen Bescheide des Bürgermeisters), unzureichende Finanzausstattung der Gemeinden im Verhältnis zu den ihnen übertragenen Aufgaben sowie unklare Kompetenzverteilungen mit Doppelgleisigkeiten und Überlappungen.  

Der Österreich-Bericht

Nach einem Besuch einer Delegation, die Kontakte auf nationaler, Landes- und Gemeindeebene hatte (März 2010) wurden der Bericht und die Empfehlungen im März 2011 vom Plenum der Parlamentarischen Versammlung angenommen. Es handelt sich um den ersten Bericht über Österreich seit der Ratifizierung der Charta durch Österreich im Jahr 1987. Hervorgehoben wurde der im Vergleich zu anderen Mitgliedstaaten sehr hohe Standard der Gemeindeautonomie und die Umsetzung des Subsidaritätsprinzipes.

Die wesentlichen Vorschläge des Kongresses für Maßnahmen auf Bundes- bzw. auf Landesebene betreffen:

l  eine grundlegende Verfassungsreform mit Kompetenzbereinigungen (Basis Österreich-Konvent und neuere Reformvorschläge)

l  Vereinfachung der interkommunalen Zusammenarbeit, vor allem über die Ländergrenzen hinweg

l  bessere sozialrechtliche Absicherung der Bürgermeister, um das Amt attraktiv zu erhalten und Kandidatinnen und Kandidaten zu bekommen

l  mehr Steuerautonomie für Länder und Gemeinden

l  Stärkung des Bundesrates als echte Länderkammer

l  völlige Abschaffung der mittelbaren Bundesverwaltung und Überführung in die direkte Landesverwaltung

l  Stärkung der Rolle von Gemeindebund und Städtebund in den Finanzausgleichsverhandlungen

l  weitergehende Vertragsschlusskompetenz für den österreichischen Gemeindebund und den österreichischen Städtebund über den Stabilitätspakt und den Konsultationsmechanismus heraus

l  Einschränkung der persönlichen Haftung der Bürgermeister

l  Erhöhung des Anteils von Frauen in den Gemeindevertretungen und Landtagen

Bessere soziale Absicherung und Vereinfachung der interkommunalen Zusammenarbeit – Österreich setzt Empfehlungen des Kongresses um

Der Kongress hat mit Befriedigung festgestellt, dass der erste Vorschlag im Mai 2011 vom Bundesrat aufgegriffen und die Vorschläge zwei und drei durch Nationalratsbeschluss Anfang Juli 2011 umgesetzt wurden.

Die nächsten Schritte sind nun, nachdem die Empfehlungen vom Ministerkomitee des Europarates an die Bundesregierung übermittelt wurden und in Österreich auch an die Länder weitergeleitet werden, dass voraussichtlich 2014 ein Dialog zwischen dem Kongress und den Regierungsvertreterinnen und -vertretern von Bund und Ländern über die Umsetzung der Empfehlungen stattfinden wird. Der Kongress lädt regelmäßig die zuständigen Ministerinnen bzw. Minister ein, im Rahmen einer Plenarsitzung über die Umsetzung oder Nicht-Umsetzung der Empfehlungen des Kongresses zu berichten.

Andreas KIEFER

Genaralsekretär des Kongresses

Conseil de l'Europe -  Council of Europe

F-67075 STRASBOURG Cedex

Tel : +33 3 88 41 22 48 / Fax : +33 3 88 41 37 47

E-mail : [email protected]

Internet : http://www.coe.int/congress

http://www.coe.int/T/Congress/Default_en.asp


Die Mitglieder der österreichischen Delegation im Kongress (Mandat 2012 – 2016)

6 Mitglieder / 6 Stellvertreter

 

Kammer der Gemeinden

NAME

REP/SUB

POL. GRUPPE

FUNKTIONEN

Mr KOITS Peter

Rep

SOC

Bürgermeister, Wels.

Mrs OPPITZ-PLÖRER Christine

Rep

PPE/CCE-EPP/CCE

Bürgermeisterin von Innsbruck.

Mr PEINSTEINER Johannes

Rep

PPE/CCE-EPP/CCE

Bürgermeister, St. Wolfgang.

Mrs HUBER Silvia

Sub

SOC

Gemeinderätin, Wels.

Mr MOHR Erwin

Sub

PPE/CCE-EPP/CCE

Gemeinderat, Wolfurt.

Mr WENINGER Hannes

Sub

SOC

Gemeinderat, Giesshübl.

Kammer der Regionen

NAME

REP/SUB

POL. GRUPPE

FUNKTIONEN

Mrs BOHUSLAV Petra

Rep

PPE/CCE-EPP/CCE

Landesrätin, Niederösterreich.

Mrs MOSLER-TÖRNSTRÖM Gudrun

Rep

SOC

Abgeordnete und Vizepräsidentin des Landtags von Salzburg.

Mr VAN STAA Herwig

Rep

PPE/CCE-EPP/CCE

Landtagspräsident von Tirol.

Mrs NUSSBAUMER Gabriele

Sub

NI-NR

Landtagspräsidentin von Vorarlberg.

Mr ROHR Reinhart

Sub

SOC

Landtagspräsident von Kärnten.

Mrs STRAUBINGER Sybille

Sub

SOC

Landtagsabgeordnete, Wien.