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Datenschutz

Maßnahmen zum Schutz der Privatsphäre, die weitgehend akzeptiert werden, sind ein wichtiger Aspekt, wenn es um den Schutz der Menschenrechte geht. Heute ist der Schutz von persönlichen Daten ein autonomes Recht, welches in Artikel 8 der Europäischen Menschenrechtskonvention garantiert ist.

Das Ziel der Datenschutzkonvention des Europarates (SEV Nr. 108) ist es, persönliche Daten zu schützen. Die Konvention, die 1981 in Kraft trat, hat in mehr als 40 Ländern Europas als Grundlage des internationalen Rechts gedient und die Politik und Gesetzgebung über die Grenzen Europas hinaus beeinflusst. Aufgrund der sich ständig neu stellenden Herausforderungen für den Datenschutz ist eine Aktualisierung des Vertrages vorgesehen, damit seine Prinzipien auch für technologische Neuerungen uneingeschränkt gültig bleiben.

Die Konvention ist der bis heute einzige rechtlich bindende, internationale Vertrag auf diesem Gebiet mit einem weltweiten Anwendungsbereich, der jedem Land offen steht und das Potenzial besitzt, zu einem weltweiten Standard zu werden. Aus diesem Grund ermutigt der Europarat nicht-europäische Länder mit angemessenen Datenschutzstandards dazu, sich für einen Beitritt zu bewerben.

Was steht in der Konvention?

Dank dieses Übereinkommens haben fast alle Mitgliedsländer des Europarates entsprechende Gesetze verabschiedet oder befinden sich im Prozess der Erarbeitung von Gesetzen zum Datenschutz. Durch die Einhaltung der Grundsätze des Übereinkommens gewährleisten Staaten, dass Daten exakt sind, dass sie angemessen für einen bestimmten Zweck gesammelt und genutzt und nur so lange wie notwendig gespeichert werden. Menschen besitzen das Recht auf Zugang und Richtigstellung von Daten, und sensible Daten (Religion, politische Überzeugungen, genetische oder medizinische Informationen) werden besonders geschützt.

Die Gesetze gelten für jeden Bürger ohne Ausnahme im öffentlichen oder privaten Bereich und sie schützen sowohl im Internet als auch in der realen Welt vor Eingriffen. Ein Zusatzprotokoll (SEV-Nr. 181) verlangt von Staaten, unabhängige Behörden einzusetzen, um die Einhaltung zu gewährleisten und es enthält Schutzmaßnahmen für grenzüberschreitenden Datenfluss an Drittländer, die den Transfer von Daten in ein anderes Land nur erlauben, wenn ein angemessenes Niveau an Schutz gewährleistet wird.

Was sind die wesentlichen Herausforderungen für die Zukunft?

Die Nutzung personenbezogener Daten wird immer differenzierter, da Online-Transaktionen und elektronischer Geschäftsverkehr und soziale Netzwerke sich parallel zu der Art ändern, wie Menschen persönliche Informationen wie z. B. Fotos und Videos mitteilen. Abgrenzungen zwischen nationalen Behörden verschwinden in dem Maße, in dem das Cloud Computing Organisationen und Unternehmen ermöglicht, personenbezogene Daten in verschiedenen Ländern mit unterschiedlicher Datenschutzgesetzgebung zu speichern und zu verarbeiten, ohne dass Nutzer ordnungsgemäß darüber informiert werden. 

Als das Übereinkommen erstellt wurde, war klar, dass dies einen Bereich betrifft, der sich mit Sicherheit schnell entwickeln wird, und es wurde von Anfang an ein Ausschuss eingerichtet, der sich mit bewährten Methoden und der Beobachtung von Trends befasst. Dank der Arbeit des Ausschusses wurden neue Entwicklungen in der Technologie mit Empfehlungen an Regierungen beantwortet, um ihnen bei der Anpassung ihrer Gesetze und der praktischen Anwendung zu helfen. Die Empfehlungen behandeln Themen wie medizinische Daten, wissenschaftliche Forschung, Direktmarketing, Sozialversicherung, Datennutzung durch die Polizei, Arbeitgeber und Versicherer und Datenschutz im Internet ab. Die jüngste Empfehlung betrifft das Profiling, nämlich die Technik des Abschöpfens personenbezogener Daten von Menschen, wenn diese online sind, oft als eine Art des Zielgruppenmarketings und als Werbemaßnahme.

Der Ausschuss hat auch eine Reihe von Berichten zu Themen wie z.B. Biometrie, Smartcards, Videoüberwachung, gerichtlichen Daten in Strafsachen und persönlichen Identifizierungsnummern verabschiedet.

Warum und wann feiern wir den Datenschutztag?

Ziel des Datenschutztages ist es, die Öffentlichkeit für die Notwendigkeit des Schutzes persönlicher Daten und der Privatsphäre zu sensibilisieren. Auf Initiative des Europarates wird der Datenschutztag weltweit am 28. Januar gefeiert, da die Datenschutzkonvention an diesem Tag zur Zeichnung aufgelegt wurde.

Weitere Informationen dazu: Datenschutz - Europarat

Welche Aktualisierungen werden an der Konvention vorgenommen?

Die Arbeiten zur Modernisierungen der Konvention haben mit einer umfangreichen Konsultation von Regierungen, Unternehmen und der Zivilgesellschaft begonnen. Wir befinden uns noch immer in einem frühen Stadium, aber erste Analysen weisen auf eine Notwendigkeit von technologisch neutralen Vorschriften hin, die eine kontinuierliche Kohärenz mit dem rechtlichen Rahmen der Europäischen Union wahren, sein Potenzial als universelle Norm bekräftigen und  den Follow-up-Mechanismus stärken.

Über einige konkrete Vorschläge wird bereits diskutiert, wie zum Beispiel über die Sicherstellung, dass der Datenfluss auf der ganzen Welt angemessen geschützt wird, Stärkung der Rechte jedes Einzelnen und Förderung der Transparenz und Verantwortlichkeit derer, die persönliche Daten bearbeiten.

Für weitere Informationen: Datenschutz - Europarat

Kontakt

Pressestelle des Europarates

[email protected]

Tel. +33 (0) 388 41 25 60

www.coe.int                                                                                                

Aktualisiert: Januar 2012