Text Box: Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit


Freiheit der Meinungsäußerung und Informationsfreiheit

Wesentliche Punkte

·          Die Freiheit der Meinungsäußerung und das Vorhandensein unabhängiger und verschiedener Medien sind notwendige Bedingungen für eine echte Demokratie. Tausende von Medien in Europa produzieren regelmäßig Informationen, Analysen und Meinungen, die die Grundlage der politischen Debatte darstellen und die öffentliche Meinung formen oder widerspiegeln.

·             Doch kann die Freiheit der Meinungsäußerung durch Druck bedroht werden, der von Regierungen und durch Trends in der Wirtschaft ausgeübt wird, wie zum Beispiel der Konzentrationsprozess großen Multimedia-Unternehmen die Kontrolle vieler Medienerzeugnisse ermöglicht hat.

  • Im Jahre 1950 hat der Europarat die große Bedeutung der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit anerkannt, indem er diese zu einem Grundrecht in Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte erklärte. Seit dieser Zeit, dass die Bedeutung für die Demokratie anerkannt wurde, hat der Europarat eine Reihe von Normen und Richtlinien entwickelt, die die Medien dabei unterstützen, ihre Arbeit frei von Kontrolle und Druck von außen durchzuführen.

  • Übereinkommen im Zusammenhang mit der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit wurden verabschiedet; sie behandeln Themenbereiche wie zum Beispiel das grenzüberschreitende Fernsehen, das Urheberrecht, den Schutz nationaler Minderheiten, den Zugang zu amtlichen Dokumenten oder zur Kommunikation über das Internet.

  • Die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit stehen heute neuen Herausforderungen gegenüber, die durch die globale Entwicklung der Informationsgesellschaft und die neuen Provider medienähnlicher Massenkommunikationsdienstleistungen herbei geführt werden, wie zum Beispiel neue Portale, Content-Aggregatoren, Blogs und Websites sozialer Netze sowie durch das neue Auftreten von Terrorismus.

Fragen und Antworten

Was sind die größten Bedrohungen der Freiheit der Meinungsäußerung?

Regierungen können der Versuchung unterliegen, die Medien, insbesondere staatliche Fernseh- und Radiosender als ein Mittel der Beeinflussung der öffentlichen Meinung zu kontrollieren. Dies ist oft, aber nicht nur in Krisenzeiten der Fall, wie zum Beispiel im Krieg und bei Terrorangriffen. Versuche zur Kontrolle der Medien können verschiedene Formen annehmen, wie zum Beispiel die Drohung der Schließung von Medien, durch Zensur und Selbstzensur, wenn dies der einzige Weg zur Fortsetzung der Tätigkeit ist.

Journalisten werden von der Polizei schikaniert, ungerechtfertigt gefangen genommen und sogar getötet; in den letzten 10 Jahren wurden 1100 Journalisten und Medienmitarbeiter nach Angaben des International News Safety Institute bei ihrer Arbeit getötet. Eine weitere Bedrohung ist, dass die Konzentration große Medien in die Hände einiger weniger starker Multimedia-Konzerne gelegt und damit die Vielfalt der Informationsquellen reduziert hat.

Wie schützt der Europarat die Freiheit der Meinungsäußerung?

Artikel 10 der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte sagt folgendes: „Jeder hat Anspruch auf freie Meinungsäußerung. Dieses Recht schließt die Freiheit der Meinung und die Freiheit zum Empfang und zur Mitteilung von Nachrichten oder Ideen ohne Eingriffe öffentlicher Behörden und ohne Rücksicht auf Landesgrenzen ein.“ Diese Freiheit gilt jedoch nicht absolut. Artikel 10 Abs. 2 legt bestimmte Einschränkungen für dieses Recht fest, und zwar in Bezug auf Interessen der nationalen Sicherheit, der territorialen Unversehrtheit oder der öffentlichen Sicherheit, der Aufrechterhaltung der Ordnung und der Verbrechensverhütung, des Schutzes der Gesundheit und der Moral, des Schutzes des guten Rufes oder der Rechte anderer, vertraulicher Informationen und um die Autorität und Unparteilichkeit der Rechtsprechung zu gewährleisten.

Das auf das Setzen von Normen spezialisierte Organ des Europarates, nämlich der Lenkungsausschuss für Medien und neue Kommunikationsdienste (CDMC) umfasst Experten aus den 47 Mitgliedstaaten der Organisation, welche die Hauptlinien der Politik und der zum Schutze der Freiheit der Medien erforderlichen Maßnahmen formulieren.

Welche Rolle spielt der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte für den Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung?

Der Gerichtshof spielt eine wesentliche Rolle. In den letzten 30 Jahren hat er zahlreiche Urteile gesprochen, die dieses Grundrecht schützen. In seinen Urteilen hat er das Recht von Journalisten zur Geheimhaltung ihrer Informationsquellen verteidigt. Er hat auch hervorgehoben, dass Journalisten bestimmte ethische Normen einhalten müssen; die Freiheit der Medien bedeutet kein Recht zum rücksichtslosen Eindringen in die Privatsphäre oder zur Verbreitung verleumderischer Informationen, ohne zuvor den Wahrheitsgehalt zu überprüfen.

Was ist die Lage der Freiheit der Medien in Europa heute?

Mit Demokratie, Rechtsstaatlichkeit und Menschenrechten als den gemeinsamen Werten der Mitgliedstaaten des Europarates werden die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit allgemein in den meisten Ländern geachtet. Allerdings haben in den letzten Jahren sowohl die Parlamentarische Versammlung, als auch der Generalsekretär ihre Sorge über die Lage in den Mitgliedstaaten wie zum Beispiel Armenien, Aserbaidschan, Moldau und Russland zum Ausdruck gebracht, und zwar trotz des demokratischen Fortschritts in vielen Bereichen; Regeln zur Pressefreiheit werden nicht immer geachtet.

Die Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofes für Menschenrechte zeigt, dass in anderen Ländern immer noch Möglichkeiten zur Verbesserung bestehen, dazu gehören auch einige Demokratien in Westeuropa. Regierungen sind immer noch in der Versuchung, die Medien kontrollieren zu wollen.

Welches sind die Gefahren im Zusammenhang mit der Medienkonzentration in Europa?

Unternehmensübernahmen und –zusammenschlüsse sind alltäglich geworden und verursachen eine Verringerung der Anzahl der Unternehmen in Europa, denen Medien gehören. Die Gefahr der Konzentration ist in den letzten Jahren eine größere Sorge für den Europarat gewesen und Gegenstand mehrerer Empfehlungen und Erklärungen.

Im Jahre 2007 hat eine Erklärung des Ministerkomitees die Mitgliedstaaten vor den Gefahren gewarnt, die eine Medienkonzentration für die Demokratie und demokratische Prozesse mit sich bringen kann. Diese Erklärung unterstrich, wie wünschenswert es ist, eine wirksame Trennung zwischen der Ausübung der Kontrolle der Medien und dem Treffen von Entscheidungen zu haben, und zwar im Hinblick auf Medieninhalte und der Ausübung politischer Macht oder eines politischen Einflusses; es wurde auch das Signal für die Notwendigkeit zur Ergreifung von Maßnahmen gegeben, wenn die Konzentration ein gefährliches Maß erreicht.

Was hat der Europarat im Hinblick auf die Tötung von Journalisten zu sagen?

Das Töten von Journalisten ist eine schreckliche Straftat, die jeden Bürger und die Demokratie selbst betrifft. In solchen Fällen können Mitgliedstaaten, die beim Schutz von Journalisten bei ihrer beruflichen Arbeit versagen und sich nicht dagegen wenden oder die keine wirksamen Untersuchungen nach der Tötung eines Journalisten durchgeführt haben, nach der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte zur Verantwortung gezogen werden.

Rechtfertigt das Wiederauftreten des Terrorismus Beschränkungen für die Freiheit der Medien?

Es ist möglich, den Terrorismus wirksam zu bekämpfen und gleichzeitig die Freiheit der Meinungsäußerung und die Informationsfreiheit zu achten. Der freie Verkehr von Informationen und Ideen ist eines der wirksamsten Mittel der Förderung von Verständnis und Toleranz und kann dazu beitragen, Terrorismus zu verhüten oder zu bekämpfen.

Im Jahre 2005 verabschiedete das Ministerkomitee eine Erklärung zur Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit in den Medien im Kontext der Bekämpfung des Terrorismus und im Jahre 2007 Richtlinien zum Schutze der Freiheit der Meinungsäußerung in Krisenzeiten. Diese Richtlinien bekräftigen, dass Artikel 10 und seine Auslegung durch den Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte die grundlegenden Normen für die freie Meinung darstellen. Sie verlangen von Mitgliedstaaten, diese Normen in Gesetz und Praxis zu achten, zum Beispiel durch die Gewährleistung von Bewegungsfreiheit und Zugang zu Informationen für Journalisten sowie durch den Schutz ihres Rechtes auf Nichtoffenlegung ihrer Informationsquellen.

Wie kann das Recht auf Zugang zu öffentlicher Information gewährleistet werden?

Im Juni 2009 wird eine neue Konvention des Europarates über den Zugang zu amtlichen Dokumenten zur Zeichnung offenliegen. Es wird das erste bindende internationale Rechtsinstrument für die Anerkennung eines allgemeinen Rechtes auf Zugang zu amtlichen Dokumenten der öffentlichen Verwaltung darstellen.

Einschränkungen des Rechtes auf Zugang zu amtlichen Dokumenten werden nur zugelassen, um bestimmte Interessen zu schützen, wie zum Beispiel die nationale Sicherheit, Verteidigung oder die Privatsphäre. Die Konvention enthält die anzuwendenden Mindestnormen bei der Bearbeitung von Anfragen auf Zugang zu amtlichen Dokumenten.

Welches sind die Schlüsseltätigkeiten im Hinblick auf Fernsehausstrahlungen?

Der Europarat ist sehr aktiv in der Entwicklung internationaler Rechtstexte im Hinblick auf Fernsehausstrahlungen gewesen. Das Europäische Übereinkommen über das grenzüberschreitende Fernsehen, seit 1993 in Kraft, schafft einen internationalen Rechtsrahmen für den Verkehr von Fernsehprogrammdiensten unter den Mitgliedstaaten. Es legt Regeln für den Schutz individueller Rechte fest, wie zum Beispiel die Freiheit des Empfangs, die Verantwortung von Sendeanstalten oder der Inhalt von Programmgestaltung, Werbung, Teleshopping und Sponsoring. Es wird gegenwärtig im Lichte von Entwicklungen bezüglich neuer audiovisueller Medien und Kommunikationsplattformen überarbeitet.

Was hat das Internet im Hinblick auf den Schutz der Freiheit der Meinungsäußerung und der Informationsfreiheit verändert?

Das Internet ist zu einem wesentlichen Kommunikationsmittel geworden, das als ein Katalysator für die Meinungs- und Informationsfreiheit gedient hat. Die allgemeine Sichtweise des Europarates – in mehreren Erklärungen des Ministerkomitees ausgedrückt – besteht darin, dass die Grundsätze der Europäischen Konvention zum Schutze der Menschenrechte auf das Internet Anwendung finden. Dies setzt voraus, dass keine Kontrolle oder Beschränkung auf den Zugang zu Informationen im Internet gesetzt werden sollte, obgleich Maßnahmen zum Schutze von Kindern und anderen gefährdeten Gruppen eingerichtet werden sollten. In diesem neuen Umfeld verteidigt das Ministerkomitee auch die Selbstregulierung und die Anonymität von Nutzern.

Um die Herausforderungen der Freiheit der Meinungsäußerung im Internet aufzugreifen, verabschiedete der Europarat das Übereinkommen über Computerkriminalität, die erste internationale Vereinbarung über mittels Internet begangene Straftaten und ein Zusatzprotokoll über rassistische und fremdenfeindliche Inhalte.

Wie unterstützt die Organisation Staaten und Journalisten?

Der Europarat hilft Ländern bei Gesetzesentwürfen und der Erstellung von Maßnahmen im Einklang mit den Normen des Europarates, und zwar durch seine technische Unterstützung und Zusammenarbeitsprogramme im Medienbereich. Der Europarat organisiert auch Schulungsprogramme, Seminare und Konferenzen für Medienfachleute mit Bezug zu Themen wie zum Beispiel Zugang zu Information, Freiheiten der Journalisten, mündliche und schriftliche Verleumdung.

Die Organisation trägt ebenso zu einer Reihe von Veranstaltungen bei und nimmt daran teil, wobei verschiedene Interessengruppen mit Bezug zu Betrieb und Funktionsweise des Internets beteiligt sind. Darüber hinaus erleichtert sie auf europaweiter Ebene den multilateralen Dialog über die Verwaltung des Internets (Internet Governance).

Kontakt

Jaime Rodríguez, Pressesprecher

Tel.:  +33 (0)3 90 21 47 04

Mobil: +33 (0)6 899 95 042

Email: jaime.rodrí[email protected]

Aktualisiert: Juli 2009